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Wer sich für die Anschaffung eines mobilen Untersatzes mit Tritthilfe interessiert, stößt vor allem auf zwei Begriffe: Das e-Bike und das Pedelec. Auch wenn diese sich erst einmal auf den ersten Blick nicht groß voneinander unterscheiden mögen, so sind es doch zwei unterschiedliche Fortbewegungsmittel.

Was ist ein e-Bike?

Die Bezeichnung e-Bike steht für den Begriff 'Elektrofahrrad'. Bei dieser speziellen Variante des Fahrrads tritt der Fahrer weiterhin selbst in die Pedale. Hierbei wird er jedoch maßgeblich durch einen elektrischen Antrieb unterstützt. Es kommt also nicht mehr allein nur auf die eigene Kraft an, das Rad vorwärts bewegen zu können. Das e-Bike stellt also eine sogenannte Antriebskraft zur Verfügung. Und das besondere ist: es braucht keine Tretbewegung des Fahrers, um die Antriebskraft zu nutzen. Mittels Drehgriffs können Sie selbst entscheiden, wie Sie die Antriebskraft regulieren wollen. Auch das gewünschte Tempo lässt sich auf diese Weise bestimmen. Das e-Bike fährt somit auch dann, wenn Sie selbst nicht in die Pedale treten.

Wer nicht immer auf den elektrischen Antrieb angewiesen sein möchte, kann sich auch für Modelle mit elektrischem Hilfsmotor entscheiden, bei denen dieser individuell zugeschaltet werden kann. So lässt sich nach Belieben entscheiden, ob man alleine in die Pedale treten möchte, oder doch ein wenig Power-Unterstützung wünscht.

Das Pedelec

Neben dem e-Bike gibt es noch das sogenannte Pedelec (kurz für: Pedal Electriy Cycle). Hierbei handelt es sich um eine spezielle Variante des e-Bikes. Auch hier dreht sich alles um Antriebsenergie. Das Pedelec besitzt einen integrierten Elektromotor, der jedoch nur dann läuft, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Hören Sie auf zu treten, bewegt sich das Rad nicht mehr weiter von allein fort, da auch der Motor aufhört zu arbeiten. Das heißt: Elektrische Unterstützung gibt es hier nur beim Treten. Aus diesem Grunde sieht der Gesetzgeber das Pedelec auch wie ein gewöhnliches Fahrrad an. Mit maximal 25 km/h können Sie hier fahren, ohne etwaige Einschränkungen berücksichtigen zu müssen. Wählen Sie hingegen ein e-Bike mit Hilfsmotor, ist hierfür eine Versicherung notwendig. Zudem muss eine Betriebserlaubnis vorliegen. E-Bikes werden vom Gesetzgeber nicht als Fahrräder, sondern als Leichtmofas angesehen.

Mit dem e-Bike wieder Freude am Fahrrandfahren haben

Die Vorteile, die Sie aus der Nutzung eines e-Bikes ziehen, sprechen für sich. Insbesondere ältere Menschen und Personen, die körperlich eingeschränkt sind, profitieren von dieser Art von Fortbewegungsmittel. Wo es sonst kaum, oder nur unter höchster Anstrengung oder gar Schmerzen möglich war, sich mit dem Fahrrad fortzubewegen, wird das Fahren mit einem e-Bike wieder zur Freude. Aber auch Pendler, die sich ihren Weg zur Arbeit möglichst angenehm und stressfrei gestalten wollen, greifen gern auf das Rad mit zusätzlichem Elektromotor zurück. Wenn Sie gerne durch ländliche Gegenden fahren, gibt Ihnen ein e-Bike deutlich mehr Möglichkeiten, Ihre Umgebung während der Fahrt zu genießen. Sie müssen sich nicht mehr allein auf das Treten der Pedale konzentrieren, sondern können Ihre Energie nun darauf verwenden, sich an den neugewonnenen Eindrücken zu erfreuen. Und auch, wenn Sie eher selten zu Rad unterwegs sind und zu den ungeübteren Fahrern gehören, werden Sie mit einem e-Bike viel Freude haben. Selbst vor Steigungen müssen Sie keine Bedenken mehr haben. Ihr Elektromotor hilft Ihnen dabei, auch Höhen angenehm zu überwinden.

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