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Das SUP und die Genehmigung

Hoffentlich ist es Ihnen noch nicht passiert: Die Rückkehr vom Tagesausflug mit dem SUP Board, ohne dass man das Board zu Wasser lassen durfte? Was ist passiert? Eine fehlende Genehmigung, um das Gewässer betreten zu dürfen – DAS ist passiert. Nun könnte man sagen, dass man ja auch vor Ort eine Möglichkeit hat, die Genehmigung noch zu erlangen. Grundsätzlich ist dies auch korrekt. Aufgrund der hohen Nachfragen von SUP-Fahrern sowie Kanu- und Kajakfahrern kann es tatsächlich einmal vorkommen, dass alle Tages-Genehmigungen bereits ausgegeben sind. Sehr ärgerlich!

Warum muss um Erlaubnis gefragt werden?

Achtung – Missverständnis: Nicht auf allen Gewässern ist die Erlaubnis notwendig. Nach wie vor gibt es viele Seen und Flüsse, die frei befahren werden können. Doch gerade die Seen / Flüsse, die sehr stark frequentiert werden, direkt in einem Naherholungsgebiet oder einer Tourismushochburg liegen, sind an besonders schönen Tagen geradezu überlaufen. Da macht es oftmals gar keinen Spaß mehr, sich auch noch mit seinem SUP Board zwischen die anderen Wassersportler zu tummeln. Und genau aus diesem Grunde werden an diesen Orten die besagten Genehmigungen vergeben. Ist das Kontingent ausgeschöpft, verlaufen alle weiteren Anfragen ins Leere. Wer dennoch meint mit seinem SUP-Board ins Wasser gehen zu müssen, muss damit rechnen, überprüft zu werden. Dies kann zu einer sehr empfindlichen Geldstrafe führen. Man sollte es also nicht wirklich darauf ankommen lassen.

Warm angezogener Mann auf SUP

Naturschutzgebiete und das Befahren des Gewässers

Viele Gewässer besitzen einen Uferstreifen, der naturschutzrechtlich oft landschaftsschutzrechtlich geschützt ist. Das bedeutet nicht nur, dass eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren notwendig ist. Auch darf man in bestimmten Uferregionen überhaupt nicht fahren, um dort brütende Wasservögel nicht aufzuscheuchen. Sie benötigen die Ruhe, um ihre Jungen großzuziehen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass man vor bzw. nach der Brutzeit den Schilfgürtel befahren darf. Hier befindet sich die Ruhezone aller Wasservögel und das während des gesamten Jahres.

Leider ist es vorgekommen, dass sich SUP-Fahrer „auf Entdeckungstour“ in den Schilfgürtel begeben haben. Da diese Zahl steigend war, hat man sich nicht anders zu helfen gewusst, als die Zahl der Fahrer zu beschränken und entsprechende Vorschriften zum Schutz der Randzonen herauszugeben. Vorgaben, an die man sich strikt halten sollte! Zum Schutz der Flora und Fauna!

Wie finde ich heraus, wo die Erlaubnis benötigt wird und wo nicht?

Handelt es sich um einen privaten See, ist die Erlaubnis beim Eigentümer einzuholen. Ansonsten hat man grundsätzlich auf Privatseen nichts verloren. Allerdings müssen sie entsprechend ausgewiesen sein. Woher soll man es sonst wissen, nicht wahr?

Öffentliche Gewässer werden in dieser Hinsicht meist von den Gemeinden betreut. Das bedeutet, dass auch die Genehmigungen entweder auf dem Gemeindeamt oder beim örtlichen Boots- und Angelverein erhältlich sind. Es wird übrigens ein meist geringes Entgelt verlangt. In den meisten Fällen weist ein Schild darauf hin, wo Sie sich hinbegeben müssen.

Wird wirklich kontrolliert?

Es stellt sich weniger die Frage, ob, sondern wann es zu einer Kontrolle kommen kann. Nicht an allen Gewässern ist ein Bootsclub oder ein Campingplatz zu finden, deren Mitglieder / Mitarbeiter eine Kontrolle durchführen könnten. Handelt es sich um stark frequentierte Gewässer, ist allerdings von einem Kontrollorgan, das tatsächlich tagsüber vor Ort ist, auszugehen. Lassen Sie es nicht drauf ankommen. Nicht immer kommt man mit einer Verwarnung davon. Gerade in Landschaftsschutzgebieten kann ein Bußgeld hoch ausfallen.

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